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OLG Köln, 05.07.2007 - 9 U 148/06 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch gegen eine Versicherung wegen eines Überschwemmungssschadens; Unverzügliche Schadensanzeige als Voraussetzung des Versicherungsanspruchs
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.06.2006 - 24 O 197/05
- OLG Köln, 05.07.2007 - 9 U 148/06 (1)
- OLG Köln, 17.08.2007 - 9 U 148/06
Papierfundstellen
- r+s 2007, 511
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 5 U 4/18
Eintritt des Versicherungsfalls einer Wohngebäudeversicherung bei einem Rohrbruch
Anders als im Falle eines - vom Landgericht irrtümlich zugrunde gelegten - "Leitungswasserschadens", der eine Gefahr beschreibt, die sich - anders als ein "Rohrbruch - regelmäßig über einen - oft längeren - Zeitraum erstreckt und bei dem sich der Schaden mit zunehmender Dauer infolge ständig nachlaufenden Wassers vergrößert (BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - IV ZR 151/15, VersR 2017, 1076), ist der Versicherungsfall hier nicht erst mit Auftreten oder Sichtbarwerden durch den Rohrbruch hervorgerufener Wasserschäden, sondern bereits mit der Schädigung des Rohres, die zu dem Wasseraustritt geführt hat, eingetreten, d.h. mit dem Rohrbruch als solchem (Senat, Urteil vom 18. Januar 2012 - 5 U 31/09-11; OLG Hamm, VersR 1993, 97; OLG Köln, RuS 2007, 511 und 512;… Hoenicke, in: Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess 3. Aufl., § 3 Rn. 96).